Besetzungsverfahren einer Pfarrstelle - Allgemein
In 10 Schritten zur Wiederbesetzung
(Um unnötige Bandwurmsätze zu vermeiden wird hier nur die männliche Form "Pfarrer" und "Bewerber" verwendet. Natürlich gelten die Schritte ebenso für eine Pfarrerin oder ein Pfarrer-Ehepaar)
1. Schritt: Erlass des Oberkirchenrats (OKR) zur Wiederbesetzung
Die Entscheidung, ob und wann eine Pfarrstelle wiederbesetzt wird, trifft der Oberkirchenrat in Stuttgart. Der OKR ist das Gremium, das die Verwaltung der Landeskirche führt. Für unsere Pfarrstelle 2 (Oberaichen und Unteraichen) ist die Entscheidung zur Wiederbesetzung bereits getroffen worden. Danach erschien die Stelle beim OKR auf der Liste der zu vergebenen Pfarrstellen, noch bevor sie offiziell ausgeschrieben war.
2. Schritt: Besetzungssitzung
Unter Leitung der Prälatin Arnold findet eine erste Sitzung des Besetzungsgremiums statt, in der die Stellenbeschreibung der Pfarrstelle besprochen wird. Außerdem werden die beiden Vorsitzenden und der Schriftführer des Besetzungsgremiums gewählt. Dem Besetzungsgremium gehören bei uns die zwölf gewählten Mitglieder des Kirchengemeinderats (KGR) an, Pfarrer Weinzierl, die Kirchenpflegerin und ein ehrenamtlicher Vertreter des Kirchenbezirks. Alle Sitzungen des Besetzungsgremiums sind nichtöffentlich.
3. Schritt: Ausschreibung
Die formelle Ausschreibung erfolgt in der kircheneigenen Publikation "Für Arbeit und Besinnung", die von allen Pfarrämtern bezogen wird.
4. Schritt: Bewerbung
Interessierte Pfarrer können sich über die Stelle informieren. Interessenten haben drei Wochen Zeit, ihre Bewerbung einzureichen, Weder Kirchengemeinde noch Dekan erfahren, wer sich alles beworben hat.
5. Schritt: Auswahl
Die Personalkommission des Oberkirchenrats sichtet alle Bewerbungen und wählt daraus drei Bewerbungen aus (Wahlverfahren). Wenn keine Bewerbung eingegangen ist, geht es zurück zum 3. Schritt.
6. Schritt: Eröffnung
In der Eröffnungssitzung bekommt das Besetzungsgremium die vom OKR ausgewählten Bewerbungen vorgelegt. Die Namen der Bewerber werden nicht öffentlich genannt.
7. Schritt: Kennenlernen und Entscheiden
Es folgt eine Phase des Kennenlernens, die höchstens acht Wochen dauert. Üblicherweise besuchen die Mitglieder des Besetzungsgremiums auch einen Gottesdienst der Bewerber.
8. Schritt: Wahlsitzung
Spätestens acht Wochen nach der Eröffnungssitzung trifft sich das Besetzungsgremium, um über die Bewerbungen zu entscheiden. Die Wahl ist schriftlich und geheim. Es können somit also keine Gründe für eine Ja- oder Nein-Stimme abgegeben werden. Ein Bewerber ist gewählt, wenn er die Mehrheit der Stimmen des Besetzungsgremiums erhält. Da das Gremium bei uns aus 15 Personen besteht, sind also 8 Ja-Stimmen notwendig. Dies ist unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Stimmen. Abstimmungsergebnisse dürfen nicht veröffentlicht werden. Wird kein Bewerber gewählt, geht es zurück zum 5. Schritt und der Oberkirchenrat benennt eine andere Bewerbung. Gab es keine weitere Bewerbung, geht es zurück zum 3. Schritt und die Stelle muss nochmals ausgeschrieben werden.
9. Schritt: Bekanntmachung
Ist der Bewerber gewählt, wird er schnellstmöglich benachrichtigt, ebenso der Oberkirchenrat und Dekan Seibold. Der Bewerber informiert seine eigene Gemeinde, anschließend kann auch unsere Gemeinde den Namen des gewählten Bewerbers erfahren. Der Oberkirchenrat setzt das Datum des Dienstantritts fest. Dann kann auch der Umzug organisiert werden.
10. Schritt: Investitur
Die Amtseinführung (Investitur) erfolgt in einem feierlichen Gottesdienst in der Friedenskirche in Oberaichen.